Regeln
| Regeln - |
| § 13 Sanktionen und Durchsetzung |
| Verstöße gegen dieses Regelwerk werden konsequent geahndet. Die Gemeinschaft ist berechtigt, Maßnahmen bis hin zum dauerhaften Ausschluss zu ergreifen. Bei schwerwiegenden Verstößen können Maßnahmen ohne vorherige Verwarnung erfolgen. Ein Anspruch auf Fortsetzung der Mitgliedschaft besteht nicht. |
