Regeln
| Regeln - |
| § 4 Kaderstruktur und Leistungsbindung |
| Neben der allgemeinen Mitgliedschaft existiert ein leistungsgebundener Kader, der den Kern des organisierten Spielbetriebs bildet. Die Aufnahme setzt überdurchschnittliche spielerische Leistung, regelmäßige Teilnahme sowie nachweisbare Zuverlässigkeit voraus. Erwartet wird ein strukturiertes Verhalten auch unter Belastung. Kader-Mitglieder sind verpflichtet, an Trainings und Matches teilzunehmen, Abwesenheiten rechtzeitig anzuzeigen und strategische Vorgaben umzusetzen. Eigenmächtiges Verhalten, das Teamentscheidungen unterläuft, ist unzulässig. Ein Anspruch auf Verbleib im Kader besteht nicht. |
