Regeln
| Regeln - |
| § 3 Aufnahme und Mitgliedschaft |
| Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach vorheriger Prüfung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Jeder Bewerber durchläuft eine Probephase, in der Aktivität, Verhalten und Kommunikationsfähigkeit bewertet werden. Die Gemeinschaft ist berechtigt, Bewerber jederzeit und ohne Angabe von Gründen nicht zu übernehmen. Mitglieder sind verpflichtet, aktiv am Gemeinschaftsleben teilzunehmen. Eine rein passive Nutzung widerspricht dem Zweck der Gemeinschaft und kann zum Ausschluss führen. |
